Wie mache ich mein Facebook-Profil abmahnsicher?

Da wurde in den letzten Wochen viel geschrieben, so dass man sich so mancher Unternehmer fragt, ob er nicht lieber das Facebook-Profil ganz löschen soll. Ende Mai schwappte mit der DSGVO die erste Panik-Welle über Deutschland. So richtig weiß niemand, wie genau man eine Facebook-Fanpage rechtssicher gestaltet, damit man keine Abmahnung riskiert. Kein Wunder, denn die DSGVO ist stellenweise unverständlich oder schwammig geschrieben.

Was einmal dazu gedacht war, so große Datensammler wie Facebook zu disziplinieren, traf nunmehr vor allem Einzelunternehmer und kleinere Unternehmen hart. Aber wir sind noch alle da.

Die zweite Welle kam mit dem Bekanntwerden des Urteils gegen ein Unternehmen, welches zumindest in Bezug auf den Datenschutz in Mithaftung genommen wird. Spätestens da wurden Stimmen laut, das Facebook-Profil komplett zu löschen.

Nur die Ruhe! Sie brauchen Ihr Facebook-Profil als Unternehmer nicht zu löschen!

Bevor Sie weiterlesen: Natürlich ist uns allen bewusst, dass Facebook die wohl aktivste Datenkrake unserer Zeit ist. Ihr Firmenprofil zu löschen wäre dennoch meines Erachtens nach schade, denn schließlich verbringen Ihre Kunden, ganz gleich ob im B2B oder B2C, durchschnittlich 1 – 3 Stunden täglich auf Facebook. Damit ist die „blaue Bildzeitung“, wie ich es gerne nenne, eben auch der Platz, auf dem man potentielle Kunden, Bestandskunden und Interessenten direkt erreicht. Ein gelöschtes Profil ist also aus Marketingsicht auch eine vergebene Chance. Und wer möchte schon auf Kunden verzichten?

iDIA Marketing Nutzerdaten Facebook - Blogbeitrag

DSGVO – Maßnahmen auf Ihrem Facebook-Profil

Um Ihr FB-Profil im Sinne der DSGVO datenschutz-konform zu gestalten, sollten Sie mindestens Ihr Impressum und den Link zu Ihrer Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite einbinden. Im Bereich „Info“ in Ihrem Facebook-Profil ist dafür ein vorbereiteter Platz zu finden. Das Impressum wird einfach hinein kopiert oder bestenfalls wurde ein kürzeres Impressum direkt für Facebook generiert. Ich nutze dafür gerne den Impressumgenerator von e-recht24.de 

Die DSGVO besagt ja u.A. auch, dass wir unsere Gesprächspartner darauf hinweisen und um Erlaubnis bitte müssen, wenn durch die Nutzung eines Kontaktformulars persönliche Daten ausgetauscht werden. Vergleichsweise ebenso verhält es sich mit dem Facebook-Messenger. Oft senden Kunden eine Frage im Nachrichtenfeld des Profils, weil es eben für den Kunden der bequemste und kürzeste Weg ist, mit uns in Kontakt zu treten.

Aber wie weist man nun eine schreibende Person darauf hin, dass seine Daten erfasst werden (abgesehen davon, dass es wohl jeder wissen sollte, welche Netzwerke er mit welchen Konsequenzen benutzt….aber na gut, so ist es eben)?

Dafür habe ich mir einen kleinen Trick einfallen lassen.

Den Text für den Antwort-Assistenten in Ihrem Facebook-Profil finden Sie in YouTube unterhalb des Videos.

Fotos: Pixabay, CC0

Hinweis-Satz im Facebook-Antwortassistenten

In den Einstellungen können Sie den Bereich für Ihre Facebook-Nachrichten konfigurieren. Sollte Ihnen also ein Interessent eine Anfrage über Facebook senden, können Sie dort beispielsweise eine automatische Begrüßung einfügen. Diese Vorgehensweise ist sinnvoll, falls Sie mal alle Hände voll zu tun haben, Ihren Interessenten aber das gute Gefühl vermitteln wollen, dass Sie sich bei ihm melden, sobald Sie Zeit haben.

Nicht nur Heilpraktiker, auch Gastronomen und Handwerker, Rechtsanwälte oder Berater können so bei Ihren Kunden mit Professionalität und Service punkten.

Unter dieser Rubrik der Begrüßungen können wir nun einen Hinweissatz einfügen, mit dem wir eben nicht nur „Hallo“ sagen, sondern gleichzeitig darauf hinweisen, dass die Daten erfasst werden. Ich biete in diesem Zusammenhang gerne auch die Mail als sicherere Alternative an.

Mit dieser Maßnahme haben wir schon so gut wie Alles getan, was facebook-intern möglich ist, um die Daten unserer Nutzer zu schützen.

Fotos  und Videos im Internet rechtssicher verwenden

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Schutz des Urheberrechtes beim Gebrauch von Fotos und Videos im sozialen Netzwerken und auf Webseiten. Sich die Rechtstexte und aktuellen Urteile durchzulesen, dazu fehlt uns Selbstständigen schlichtweg die Zeit. Deshalb hier ganz kurz ein Überblick, wie man es richtig macht: